Aktuelle Informationen
Aktuelles
Die 2. Dialogkonferenz zur Erstellung eines Aktionsplanes hat stattgefunden! Hier geht es zum Bericht!
Die kreisfreien Städte und Landkreise sind in der Pflicht, bis Ende des Jahres 2024 einen Aktions- bzw. Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu erstellen. So auch unser Landkreis. Gemeinsam wollen wir uns dafür einsetzen, dass er mit Inhalten gefüllt wird. Näheres erfährst Du hier!
Philipp Cierpka leidet an einer seltenen Erbkrankheit. Deswegen wird er rund um die Uhr betreut. Das will das Sozialamt des Wartburgkreises nun ändern. Weil er sich wehrt, bekommt er jetzt allerdings gar kein Geld. Ein Beitrag von Grit Hasselmann vom MDR Thüringen
Zum Jahresbeginn 2024 ergeben sich in der Rentenversicherung verschiedene Änderungen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. Einzelheiten erfahren Sie hier!
Welche Rechte und Ansprüche auf Grundsicherung haben Sie, wenn Sie älter oder voll erwerbsgemindert sind? Ein Ratgeber zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist neu erschienen. Hier erfahren Sie mehr!
Die Integrationsämter fördern und sichern die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Sie unterstützen nicht nur die schwerbehinderten Beschäftigten, sondern auch ihre Arbeitgeber – finanziell wie auch durch persönliche Beratung. Eine Übersicht der Leistungen erhalten sie hier!
Barrierefreiheit nutzt allen: Menschen mit und ohne Behinderung, Senioren, Kindern, Eltern und Menschen, die nur vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Die meisten Menschen verstehen unter Barrierefreiheit Rampen statt Treppen, breite Türen und absenkbare Busse. Doch bauliche Veränderungen und speziell ausgerüstete Fahrzeuge reichen nicht aus, um den Alltag barrierefrei zu gestalten. Barrierefreiheit heißt, dass Gebäude und öffentliche Plätze, Arbeitsstätten und Wohnungen, Verkehrsmittel und Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen und Freizeitangebote so gestaltet werden, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Konkret bedeutet Barrierefreiheit also, dass nicht nur Stufen, sondern auch ein Aufzug oder eine Rampe ins Rathaus führen, dass Formulare nicht in komplizierter Amtssprache, sondern auch in Leichter Sprache vorhanden sind, und dass auch gehörlose Menschen einen Vortrag verfolgen können – zum Beispiel mit Hilfe eines Gebärdensprachdolmetschers. Außerdem muss bei der Definition auch die digitale Barrierefreiheit mitgedacht werden. Das bedeutet, Internetseiten müssen so gestaltet sein, dass jeder sie nutzen kann. Dazu gehört zum Beispiel das Hinterlegen von Bildbeschreibungen für blinde Menschen und die Möglichkeit, Videos in barrierefreien Formaten abzuspielen. (Aktion Mensch)
2.000 Barrieren weniger in einem Jahr – Dafür setzt sich die Aktion Mensch mit ihrer neuen Förderaktion ab dem 1. März 2021 ein. Gemeinsam mit einem öffentlich-rechtlichen oder privatwirtschaftlichen Kooperationspartner sollen die Projekt-Partner gute Ideen umsetzen, um den Lebensalltag vor Ort zugänglicher zu machen. Hier geht es zur Förderaktion!
Reisen bedeutet ein Stück Lebensqualität. Dem Alltag entfliehen und die Seele baumeln lassen. Damit Sie einen wunderschönen und barrierefreien Urlaub genießen können, gibt es den Ratgeber „Barrierefreier Urlaub: Reisen für Menschen mit Behinderung“. Er informiert umfangreich, was es zu beachten gilt. Näheres erfahren Sie hier!
Immer mehr Menschen sind auf Hilfe angewiesen, wenn es um die Pflege geht. Das Angebot ist groß! Von der ambulanten Pflege über die Tagespflege bis hin zur vollstationären Pflege gibt es verschiedene Möglichkeiten. Dazu kommen noch die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Sämtliche Angebote sollen dazu dienen, so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden verbringen zu können. Um das gewährleisten zu können, sind wir auf Menschen angewiesen, die sich beruflich dafür einsetzen. Eine neue Broschüre gibt Auskunft über die Vielfalt der Berufe und was sich dahinter verbirgt. Hier gelangen sie zu der Broschüre!
Für Kinder mit Behinderungen endet der Spaß auf deutschen Spielplätzen meist sehr schnell. Oft werden sie durch das Konzept der Anlagen ausgeschlossen. Hier geht es zum Artikel!
Wie Landrätin Peggy Greiser betonte, wolle das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen mit der Broschüre dazu ermuntern, frühzeitig Vorsorge zu treffen: „Barrierefreiheit ist in jedem Alter wichtig.“ Hier geht es zu der Broschüre.
- Seit 1990 setzt sich die Interessenvertretung „Selbstbestimmt Leben in Deutschland“ für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein. Ottmar Miles-Paul, Projektkoordinator, und Barbara Vieweg, Sprecherin für Arbeit und Bildung, im Gespräch. Hier erfahren Sie mehr!
Inklusion bedeutet: Alle Menschen sollen überall dabei sein können. Alle Menschen werden beteiligt. Sie haben die gleichen Rechte und können selbst über ihr Leben bestimmen. Wie ist das in Ihrer Region? Kennen Sie Aktionen und Veranstaltungen für Inklusion? Wollen Sie auf Inklusion-Hindernisse hinweisen? Machen Sie mit!
Berlin (kobinet) Die Kultusministerkonferenz hat nach Ansicht des Sprechers für Inklusion und Teilhabe der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, Sören Pellmann, zurecht die Empfehlung für die Einführung eines Wahlpflichtfaches „Deutsche Gebärdesprache“ beschlossen. Dennoch habe diese Empfehlung keinerlei Rechtsverbindlichkeit und sei damit nur ein Feigenblatt für Inklusion und Teilhabe in Schulen, teilte der wieder in den Bundestag gewählte Abgeordnete in einer Presseinformation mit.
„Damit dieser Beschluss wie so häufig kein zahnloser Tiger ist, sind die einzelnen Länder nun in der Pflicht, die beschlossene Empfehlung mit Leben zu füllen. Sie müssen zügig entsprechende Lehrpläne sowie Lehrpersonal zur Verfügung zu stellen“, erklärte Sören Pellmann. „Durch die Implementierung der Deutschen Gebärdensprache wird die transkulturelle Kompetenz der Schülerinnen und Schüler gestärkt. Sprache muss innerhalb des gemeinsamen Lebensraumes erlebbar sein. Dadurch werden Barrieren und Berührungsängste in den Köpfen der Einzelnen abgebaut und Inklusion langfristig gestärkt.“
Die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder haben eine gemeinsame Erklärung für einen inklusiven Arbeitsmarkt abgegeben. Den Inhalt der „Erfurter Erklärung“ können Sie hier nachlesen!
Die Behinderungsbeauftragten des Bundes und der Länder haben für eine gemeinsame inklusive Bildung ein Forderungspapier erstellt. Den Inhalt erfahren Sie hier!
Nachdem die Behinderungsbeauftragten des Bundes und der Länder bereits die Forderungspapiere „Erfurter Erklärung“ und „Bildung“ verabschiedet haben, ist nun eine dritte Forderung erhoben worden. Weiteres erfahren Sie hier!
Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen setzen sich für eine konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland ein.
Während ihres 67. Treffens am 11. und 12. April 2024 in Stuttgart haben sich die Beauftragten mit den abschließenden Bemerkungen zur 2. und 3. Staatenprüfung Deutschlands vor dem UN-Fachausschuss in Genf befasst. Insgesamt ist festzustellen, dass Deutschland 15 Jahre nach Ratifizierung der UN-BRK bei der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen nach wie vor deutlich hinter seinen Zielen und Möglichkeiten bleibt. Näheres erfahren Sie hier!
Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts wurde am 13. Juni 2023 unter der Nummer 146 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Hier erfahren Sie mehr!
Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen trafen sich am 24.10.2024 und erarbeiteten ein weiteres Forderungspapier. Den Inhalt erfahren Sie hier!
Telefon
036941/70778
Fax
036941/71057
vorstand@behindertenverband-sm.de