Behindertenverband des LK
Schmalkalden-Meiningen e.V.

Aktuelle Informationen

Aktuelles

Immer mehr Menschen sind auf Hilfe angewiesen, wenn es um die Pflege geht. Das Angebot ist groß! Von der ambulanten Pflege über die Tagespflege bis hin zur vollstationären Pflege gibt es verschiedene Möglichkeiten. Dazu kommen noch die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Sämtliche Angebote sollen dazu dienen, so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden verbringen zu können. Um das gewährleisten zu können, sind wir auf Menschen angewiesen, die sich beruflich dafür einsetzen. Eine neue Broschüre gibt Auskunft über die Vielfalt der Berufe und was sich dahinter verbirgt. Hier gelangen sie zu der Broschüre!

Zum Jahresbeginn 2024 ergeben sich in der Rentenversicherung verschiedene Änderungen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. Einzelheiten erfahren Sie hier!

Worte können nur schwer ausdrücken, was uns bewegt, was wir sagen möchten. Unser Mitglied, Maik Nothnagel, ist am 29.06.2023 nach langer Krankheit verstorben. Unser Dank geht an Annett Recknagel, die sein Wirken und sein Menschsein in ihrem Nachruf so treffend gewürdigt hat. Maik hinterlässt eine Lücke, die nicht mehr gefüllt werden kann. Wir werden seiner stets gedenken. Hier geht es zum Nachruf.

Die Integrationsämter fördern und sichern die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Sie unterstützen nicht nur die schwerbehinderten Beschäftigten, sondern auch ihre Arbeitgeber – finanziell wie auch durch persönliche Beratung. Eine Übersicht der Leistungen erhalten sie hier!

Seit dem Jahr 2022 stehen Unternehmen die neu etablierten einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) zum Thema Beschäftigung von Arbeitnehmern mit einer Behinderung zur Verfügung. Mehr erfahren Sie hier!

Barrierefreiheit nutzt allen: Menschen mit und ohne Behinderung, Senioren, Kindern, Eltern und Menschen, die nur vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Die meisten Menschen verstehen unter Barrierefreiheit Rampen statt Treppen, breite Türen und absenkbare Busse. Doch bauliche Veränderungen und speziell ausgerüstete Fahrzeuge reichen nicht aus, um den Alltag barrierefrei zu gestalten. Barrierefreiheit heißt, dass Gebäude und öffentliche Plätze, Arbeitsstätten und Wohnungen, Verkehrsmittel und Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen und Freizeitangebote so gestaltet werden, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Konkret bedeutet Barrierefreiheit also, dass nicht nur Stufen, sondern auch ein Aufzug oder eine Rampe ins Rathaus führen, dass Formulare nicht in komplizierter Amtssprache, sondern auch in Leichter Sprache vorhanden sind, und dass auch gehörlose Menschen einen Vortrag verfolgen können – zum Beispiel mit Hilfe eines Gebärdensprachdolmetschers. Außerdem muss bei der Definition auch die digitale Barrierefreiheit mitgedacht werden. Das bedeutet, Internetseiten müssen so gestaltet sein, dass jeder sie nutzen kann. Dazu gehört zum Beispiel das Hinterlegen von Bildbeschreibungen für blinde Menschen und die Möglichkeit, Videos in barrierefreien Formaten abzuspielen. (Aktion Mensch)

2.000 Barrieren weniger in einem Jahr – Dafür setzt sich die Aktion Mensch mit ihrer neuen Förderaktion ab dem 1. März 2021 ein. Gemeinsam mit einem öffentlich-rechtlichen oder privatwirtschaftlichen Kooperationspartner sollen die Projekt-Partner gute Ideen umsetzen, um den Lebensalltag vor Ort zugänglicher zu machen. Hier geht es zur Förderaktion!

Reisen bedeutet ein Stück Lebensqualität. Dem Alltag entfliehen und die Seele baumeln lassen. Damit Sie einen wunderschönen und barrierefreien Urlaub genießen können, gibt es den Ratgeber “Barrierefreier Urlaub: Reisen für Menschen mit Behinderung”. Er informiert umfangreich, was es zu beachten gilt. Näheres erfahren Sie hier!

Welche Rechte und Ansprüche auf Grundsicherung haben Sie, wenn Sie älter oder voll erwerbsgemindert sind? Ein Ratgeber zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist neu erschienen. Hier erfahren Sie mehr!

Für Kinder mit Behinderungen endet der Spaß auf deutschen Spielplätzen meist sehr schnell. Oft werden sie durch das Konzept der Anlagen ausgeschlossen. Hier geht es zum Artikel!

Wie Landrätin Peggy Greiser betonte, wolle das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen mit der Broschüre dazu ermuntern, frühzeitig Vorsorge zu treffen: “Barrierefreiheit ist in jedem Alter wichtig.” Hier geht es zu der Broschüre.

  • Seit 1990 setzt sich die Interessenvertretung “Selbstbestimmt Leben in Deutschland” für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein. Ottmar Miles-Paul, Projektkoordinator, und Barbara Vieweg, Sprecherin für Arbeit und Bildung, im Gespräch. Hier erfahren Sie mehr!

Inklusion bedeutet: Alle Menschen sollen überall dabei sein können. Alle Menschen werden beteiligt. Sie haben die gleichen Rechte und können selbst über ihr Leben bestimmen. Wie ist das in Ihrer Region? Kennen Sie Aktionen und Veranstaltungen für Inklusion? Wollen Sie auf Inklusion-Hindernisse hinweisen? Machen Sie mit!

Mit dem Gesetz wurde klargestellt, dass:

  • die für Werkstätten für behinderte Menschen geltenden Vergünstigungen der Anrechenbarkeit von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe und der bevorzugten Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand für andere Leistungsanbieter nicht gelten.
  • bei Durchführung eines Gesamtplanverfahrens die Beteiligung des Fachausschusses entfällt.
  • in besonderen Wohnformen Aufwendungen für Wohnraum oberhalb der Angemessenheitsgrenze des Zwölften Buches übernommen werden, sofern dies wegen der besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen im Einzelfall erforderlich ist und eine entsprechende schriftliche Vereinbarung besteht.
  • die Blindenhilfe bei der Festsetzung von Absetzbeträgen für Bezieher von Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege einbezogen bzw. gleichgestellt wird (§ 82 Abs. 6 SGB XII).
    Angehörigen-Entlastungsgesetz SGB XII und IX
  • Kinder und Eltern, die gegenüber Leistungsbeziehern nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) unterhaltsverpflichtet sind, werden künftig entlastet, in dem die Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu 100.000 Euro in der Sozialhilfe ausgeschlossen wird.
  • Der Rückgriff auf Eltern volljähriger behinderter Kinder entfällt in der Eingliederungshilfe künftig vollständig.
  • Für Menschen mit Behinderungen, die im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind, wird der Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eingeführt.
  • Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung wird über das Jahr 2022 hinaus dauerhaft finanziert und die bislang geltende Befristung aufgehoben.
  • Das Budget für Ausbildung wird für Menschen mit Behinderungen eingeführt.
  • Integrationsämter haben bei der Arbeitsassistenz kein Ermessen hinsichtlich der Höhe der Leistung, wenn die Notwendigkeit der Assistenz festgestellt ist.
  • Bei den anderen Leistungsanbietern wird ein Abweichen der in der Werkstättenverordnung festgelegten Personalschlüssel nach oben möglich.
  • Im Januar 2020 erfolgt einmalig keine Anrechnung der von den Menschen mit Behinderungen bezogenen Rente oder anderer laufender Einkommen für den Lebensunterhaltsbedarf nach SGB XII.
  • Es erfolgt keine Trennung der Fachmaßnahme für Jugendliche mit Behinderung, die bereits als Minderjährige Leistungen der Eingliederungshilfe oder der Jugendhilfe in stationären Einrichtungen erhalten haben.
    Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes (BABAbgAnpG)
    Die Möglichkeit der Teilzeitausbildung steht auch für lernbeeinträchtigte Menschen sowie Menschen mit Behinderungen offen. Voraussetzung für eine Ausbildung in Teilzeit ist die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes.
    Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
    Mit diesem Gesetz erfolgt eine Steigerung des Ausbildungsgeldes. Damit ist auch eine Erhöhung des Grundbetrag des Arbeitsentgelts in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) verbunden. Diese Anpassung wird jedoch in mehreren Stufen umgesetzt. Ab dem 1. Januar 2020 beträgt der Grundbetrag mindestens 89 Euro monatlich. Weitere Steigerungen erfolgen bis 2022.
    Gesetz zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
    Es wird ein anlassbezogenes gesetzliches Prüfrecht für die Sozialhilfeträger bei Pflegeeinrichtungen eingeführt
    Für die Leistungserbringer wird eine Verpflichtung zur Mitwirkung bei Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen bestehen.
    Es wird eine Rechtsgrundlage zum Datenaustausch der Sozialhilfeträger und der Träger der Eingliederungshilfe mit der Heimaufsicht eingeführt.

Berlin (kobinet) Die Kultusministerkonferenz hat nach Ansicht des Sprechers für Inklusion und Teilhabe der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, Sören Pellmann, zurecht die Empfehlung für die Einführung eines Wahlpflichtfaches “Deutsche Gebärdesprache” beschlossen. Dennoch habe diese Empfehlung keinerlei Rechtsverbindlichkeit und sei damit nur ein Feigenblatt für Inklusion und Teilhabe in Schulen, teilte der wieder in den Bundestag gewählte Abgeordnete in einer Presseinformation mit.

“Damit dieser Beschluss wie so häufig kein zahnloser Tiger ist, sind die einzelnen Länder nun in der Pflicht, die beschlossene Empfehlung mit Leben zu füllen. Sie müssen zügig entsprechende Lehrpläne sowie Lehrpersonal zur Verfügung zu stellen”, erklärte Sören Pellmann. “Durch die Implementierung der Deutschen Gebärdensprache wird die transkulturelle Kompetenz der Schülerinnen und Schüler gestärkt. Sprache muss innerhalb des gemeinsamen Lebensraumes erlebbar sein. Dadurch werden Barrieren und Berührungsängste in den Köpfen der Einzelnen abgebaut und Inklusion langfristig gestärkt.”

Berlin (kobinet)Kategorien

Die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder haben eine gemeinsame Erklärung für einen inklusiven Arbeitsmarkt abgegeben. Den Inhalt der “Erfurter Erklärung” können Sie hier nachlesen!

Die Behinderungsbeauftragten des Bundes und der Länder haben für eine gemeinsame inklusive Bildung ein Forderungspapier erstellt. Den Inhalt erfahren Sie hier!

Nachdem die Behinderungsbeauftragten des Bundes und der Länder bereits die Forderungspapiere “Erfurter Erklärung” und “Bildung” verabschiedet haben, ist nun eine dritte Forderung erhoben worden. Weiteres erfahren Sie hier!

Im Folgenden können Sie ausführlich erfahren, wie sich die Macher der entstehenden “Dampflok-Erlebniswelt” die Ausstellung vorstellen. Ein sehr interessanter Artikel, der leider keine Auskunft über die zu erwartende Barrierefreiheit gibt. Dabei sind der Behindertenbeirat des LK Schmalkalden-Meinigen, als auch der Behindertenverband des LK, schon seit Langem in die Planung eingebunden. Es ist vielen Akteuren noch nicht bewusst, dass eine Barrierefreiheit für alle Beteiligten ein Gewinn ist und diese auch entsprechend beworben werden sollte. Hier geht es zum Artikel!

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für akute Krankheitssituationen ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht für Gesundheitsangelegenheiten. Es gilt nur für nicht getrennt lebende Verheiratete. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sind dann von ihrer Schweigepflicht entbunden. Hier erfahren Sie mehr!

Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts wurde am 13. Juni 2023 unter der Nummer 146 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Hier erfahren Sie mehr!

Telefon

036941/70778

Fax

036941/71057

E-Mail

vorstand@behindertenverband-sm.de

Kontaktieren Sie uns